Geld zurück
Geld zurück ist nur ein Verkaufstrick
Die Angebote klingen verlockend: Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt und bis zum Ablauf der Laufzeit (meist 67) nicht berufsunfähig wird, bekommt einen Teil seiner eingezahlten Beiträge zurück. Doch der vermeintliche Spar-Effekt ist ein Trugschluss, eine andere Form der Überschussbeteiligung ist in der Regel lohnender.
"Versicherungen kalkulieren die Berufsunfähigkeitsversicherung sehr konservativ. Das bedeutet sie kalkulieren mit sehr hohen Brutto-Beiträgen", erklärt Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale NRW. Da die Gesellschaften aber netto in der Regel weniger Geld benötigen, um die Renten für die eingetretenen Berufsunfähigkeitsfälle zu zahlen, entstehen ihnen Überschüsse, die sie an den Kapitalmärkten anlegen.
Laut Mindestzuführungsverordnung müssen diese Überschüsse zu einem Teil an den Versicherungsnehmer ausgezahlt werden. Für diese Überschussbeteiligung gibt es drei Möglichkeiten:
Beitragsverrechnung
Hier werden die Überschüsse sofort an den Versicherten weitergegeben und mit den Beiträgen verrechnet. Dadurch sinken die netto gezahlten Beiträge. Wichtig: Ändert sich die Kostensituation, kann die Versicherung die Beiträge jederzeit wieder bis auf den Bruttobeitrag erhöhen.
Bonusrente
Hier werden die Überschüsse in einer Bonusrente angespart. Sie zahlen weiterhin den vollen Bruttobeitrag. Im Fall einer Berufsunfähigkeit erhöht sich ihr Rentenanspruch. Von dieser Bonusrente profitieren Sie jedoch nur, wenn Sie tatsächlich berufsunfähig werden. Außerdem ist die Höhe der Zusatzrente nicht garantiert, sondern kann schmilzen, wenn die Versicherung schlecht wirtschaftet und ihre Überschüsse wieder aufbraucht.
Geld zurück
Auch hier zahlen Sie den kompletten Bruttobeitrag. Die Überschüsse verzinslich gesammelt und am Ende der Vertragslaufzeit auf einen Schlag ausgezahlt. Kunden würden nur dann ein Plus machen, wenn Sie die Überschüsse nicht selbst besser anlegen könnten.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte ausschließlich dem Risikoschutz dienen. "Das Geld-zurück-Modell entspricht einem zusätzlichen Sparvertrag und dafür gibt es in der Regel renditestärkere Angebote, die flexiblere Laufzeiten haben", sagt Weidenbach.
Ein zweiter Nachteil besteht darin, dass der Versicherungsnehmer höhere Beiträge zahlt. "Sinken die Beiträge mit der Laufzeit um die angehäuften Überschüsse, hat der Versicherungsnehmer dieses Geld sofort zusätzlich in der Tasche, kann es selbst anlegen oder damit zum Beispiel ein höheres Rentenniveau versichern", erklärt Verbraucherschützerin Weidenbach.
"Bei der Beitragsverrechnung können Ihnen die Überschüsse nachträglich nicht mehr genommen werden. Wählen Sie daher wenn möglich statt der Bonusrente oder der "Geld zurück"-Variante immer diese Sofortverrechnung", rät Weidenbach.
Quellenangabe: https://de.finance.yahoo.com/nachrichten/geld-zurck-ist-nur-ein-verkaufstrick-hblatt-7295a4427979.html?x=0

