Fachwortschatz
Anwartschaft
Unter Anwartschaften versteht man Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung, die durch das Bezahlen der Beiträge erworben werden, sowie zugesagte, aber noch nicht fällige Ansprüche auf Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung (bAV).
Portabilität
Dieses Abkommen wurde im Rahmen der neuen steuerlichen Förderungen erweitert und gilt in der Zwischenzeit nicht mehr nur für Direktversicherungen, sondern auch für Pensionskassen und Pensionsfonds.
Rürup-Rente
Die Basis oder Rürup-Rente ist eine private, kapitalgedeckte Rentenversicherung. Die Rürup Rente wird steuerlich gefördert, dafür müssen eine Vielzahl von Auflagen erfüllt sein. Bei ihr wird eine monatliche, lebenslange Rente - frühestens ab Vollendung des 60. Lebensjahrs - zugesagt.
Die Rürup-Rente wurde im wesentlichen für nicht gesetzlich rentenversicherte Selbstständige und Freiberufler konzipiert, die sich eine steuerlich geförderte Altersvorsorge aufbauen wollen. Aber auch für Arbeiter, Beamte und Angestellte ist der Abschluss einer Rürup-Rente durchaus möglich, macht jedoch nur für Besserverdienende Sinn.
Rürup-Rentenverträge werden bei privaten Versicherungsunternehmen abgeschlossen, Beiträge können monatlich, vierteljährlich oder auch jährlich gezahlt werden. Einer Aussetzung der Beiträge steht grundsätzlich steuerrechtlich nichts entgegen, nur muss es vertraglich möglich sein. Die Rürup-Rente kann als fondsgebundene oder konventionelle Rentenversicherung abgeschlossen werden.
Folgende Bedingungen müssen erfüllt werden:
- Rentenbeginn ab Vollendung 60. Lebensjahr
- Der Rürup-Rentenvertrag ist weder übertragbar, vererbbar noch beleihbar wie bspw. die Riesterrente
- Es gibt kein Kapitalwahlrecht (keine Einmalauszahlung)